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Abhängigkeitsverhältnis
Eine Weiterbildung an der Akademie setzt voraus, dass zwischen Therapeut/ Therapeutin bzw. Balintgruppenleiter, Lehrtherapeut, Lehranalytiker oder Supervisor und Patienten bzw. Weiterzubildenden keine Abhängigkeitsverhältnisse dienstlicher, familiärer oder sonstiger privater Art bestanden oder bestehen.
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