Anzeigepflicht von persönlichen Veränderungen

Die Teilnehmer sind verpflichtet, der Geschäftsstelle der Akademie Berufsgerichtsverfahren, Entzug der Berufserlaubnis bzw. Approbation und Disziplinarmaßnahmen, die die psychotherapeutische bzw. ärztliche Tätigkeit betreffen sowie Änderung der Wohn- und Dienstanschrift, umgehend schriftlich anzuzeigen.

Suchterkrankung

Das Vorliegen einer Sucht bzw. Abhängigkeitserkrankungen des Weiterzubildenden schließt die Teilnahme der Weiterbildung an der Brandenburgischen Akademie für Tiefenpsychologie und analytische Psychotherapie e.V. aus.

 

 

 

 

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Aktuelles

Nächster Grundkurs ab 05. März 2011...

Weiterbildung in Tiefenpsychologie für Ärzte und Psychologen (Grundkurs: Psychotherapie)
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ab 04. September 2010 ...

Weiterbildung in analytischer Psychotherapie und Tiefenpsychologie (Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten)
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Aktuelle Aus- und Weiterbildungskosten

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