Abhängigkeits-verhältnis
Eine Weiterbildung an der Akademie setzt voraus, dass zwischen Therapeut/ Therapeutin bzw. Balintgruppenleiter, Lehrtherapeut, Lehranalytiker oder Supervisor und Patienten bzw. Weiterzubildenden keine Abhängigkeitsverhältnisse dienstlicher, familiärer oder sonstiger privater Art bestanden oder bestehen.
Anderenfalls ist die Therapie bzw. Weiterbildung bei dem betreffenden Therapeuten bzw. Balintgruppenleiter, Lehrtherapeuten, Lehranalytiker bzw. Supervisor sofort zu beenden.
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